Im Arbeitsrecht vertrete ich rechtlich sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer in Kündigungsschutzprozessen und bei der Geltendmachung sowie Abwendung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten. Hier ist die Kenntnis des genauen Inhaltes des Arbeitsvertrages und des jeweils gültigen Tarifvertrages wichtig. Insbesondere kommt es auf die Beachtung der arbeitsvertraglichen und tarifvertraglichen Ausschlussfristen zur Geltendmachung oder Abwendung von Ansprüchen im oder aus dem ehemaligen Arbeitsverhältnis an. Ansonsten kann der jeweils bestehende Anspruch wegen eingetretener Verfristung nicht mehr rechtlich durchgesetzt werden.
Rechtsgebiete
- privates Baurecht
- Verkehrsrecht
- Arbeitsrecht
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Reinhard Wolf Rechtsanwalt
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